Corona-Konzept für Heimspiele des TuS mit Zuschauern

Heute wurde das „Corona-Konzept“ für die Heimspiele des TuS BePa in der kommenden Spielzeit verabschiedet.
 
Hier vorab ein paar Informationen: Es gelten auf dem Sportgelände des TuS die in RLP aktuell gültigen Bestimmungen zu Abständen und Mund-/ Nasenabdeckungen. D. h., wenn ihr das Sportgelände betreten wollt, bitte die Mindestabstände einhalten und einen Mund-/ Nasenschutz mitbringen.
 
Die Zufahrt zum Sportgelände ist nicht möglich, Parken ist nur auf dem „Rampen“ oberhalb der Sportplätze erlaubt. Spieler (Heim und Gast) und die Schiedsrichter betreten und verlassen das Sportgelände ausschließlich über den Zugang bei den „Zeugen“. Der Bereich des Sportgeländes, der den Spielern und Schiedsrichtern vorbehalten ist, ist mit blau-weißem Flatterband markiert.
 
Alle Zuschauer betreten und verlassen das Sportgelände über die Treppe zwischen den beiden Rasenplätzen. Die Bereiche finde die Zuschauer sind mit Rot-Weiss Flatterband gekennzeichnet.
 
Dort ist die Möglichkeit gegeben sich in eine Liste einzutragen oder sich per QR-Code mit dem Handy erfassen zu lassen. Das müssen alle Besucher machen, egal ob sie das Sportgelände betreten oder das Spiel vom „Rampen“ verfolgen wollen.
 
Das Sportheim bleibt geschlossen, die Toiletten dürfen nur einzeln und mit Mundschutz betreten werden. Der Verkauf von Speißen und Getränken erfolgt nur unter dem „Carport“. Dort sind die erforderlichen Abstände einzuhalten und es muss ein Mund-/ Nasenschutz getragen werden. Bei den Vorbereitungsspielen werden nur Getränke angeboten.

Generell werden keine offenen Getränke angeboten. Es werden nur Flaschen verkauft, es gibt keine Gläser. Es wird also keinen Kaffee, Weizenbier, Wein oder Mischgetränke geben. Pfand wird weiter erhoben.
 
Wir bitten alle, die leider notwendigen Vorgaben und Beschränkungen einzuhalten und den Anordnungen des Vereins Folge zu leisten. Bei Missachtungen macht der TuS von seinem Hausrecht Gebrauch und wird Platzverweise erteilen.
 
Trotz allem wünschen wir viel Spaß bei den Spielen des TuS und freuen uns auf euren Besuch.
Gez. die Vorstandschaft des TuS Bedesbach-Patersbach

Unter weiterlesen findet man das komplette Konzept...
 
 
Hygienekonzept für den Spielbetrieb beim TuS Bedesbach- Patersbach
Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb im Verein
Ansprechpartner: Tobias Daniel (Vorstand Sport)
Version 1.1
Stand: 01.08.2020
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Hygienekonzept – TuS Bedesbach Patersbach
Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln
• Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) oder Nutzung von Desinfektionsmittel vor und direkt nach der Spiel- oder Trainingseinheit wird empfohlen.
• Von körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) wird abgeraten.
• Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
• Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.
• Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln wird empfohlen.
• Abstand von mindestens 1,5 Metern bei Ansprachen im Freien.

Gesundheitszustand
• Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.
• Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
• Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
• Bei allen am Training/Spiel Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.
Minimierung der Risiken in allen Bereichen
• Es ist rechtzeitig zu klären, ob Teilnehmende am Training/Spiel einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören.
• Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19-Erkrankung schützen kann. Nicht zuletzt für sie ist es wichtig das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren.
• Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.
Organisatorische Voraussetzungen
Es gelten immer die jeweils lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. In den Kommunen können ergänzte/abweichende Vorgaben bestehen, die es gesondert zu beachten gilt.
Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb vor Ort auch behördlich gestattet ist.
Organisatorische Maßnahmen
1. Benennung einer oder mehrerer Ansprechpersonen (Hygienebeauftragter) im Verein, die als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zuständig ist.
2. Jeder Verein hat ein eigenes Hygienekonzept für die individuellen Rahmenbedingungen „rund um das Spielfeld“ zu erstellen. Eine Abstimmung mit den lokalen Behörden sieht die Verordnung nicht vor.
3. Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen.
4. Es gilt immer das Hygienekonzept des Heimvereins.
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Hygienekonzept – TuS Bedesbach Patersbach
Kommunikation
• Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum Spiel- und Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen.
• Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs müssen alle teilnehmenden Personen aktiv über die Hygieneregeln informiert werden. Dies gilt im Spielbetrieb für sämtliche Personen des Heimvereins, des Gastvereins, der Schiedsrichter und sonstiger Funktionsträger. Das Einverständnis kann über den Beauftragten des Heim-/Gastvereins gesamthaft eingeholt werden.
• Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten, müssen über die Hygieneregeln informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich des Sportgeländes.
• Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, sind im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. der Sportstätte zu verweisen.
• Die Sportstätte muss ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem vor dem Betreten des Sportgeländes, bieten (Desinfektionsspender an den Eingängen).
• Das Hygiene-Konzept wird auf geeignetem Weg (zum Beispiel E-Mail, Whatsapp, Homepage etc.) an die Vereinsmitglieder, Trainer und Eltern veröffentlicht
• Bei Fragen kann sich jederzeit an die Hygienebeauftragte des Vereins gewandt werden.
Maßnahmen für den Trainingsbetrieb (gültig für alle Sportarten)
Allgemein
 Der Verein als Träger der Sportstätte hat beschlossen, dass ab sofort wieder ein Trainingsbetrieb unter Einhaltung der aktuell gültigen Corono-Bekämpfungsverordnung erlaubt ist.
 Dieses Dokument wird sämtlichen Vereinsmitgliedern und –aktiven zur Verfügung gestellt, um eine Beachtung aller Personen zu gewährleisten.
 Für die Einhaltung der gelisteten Regelung sind Hauptverantwortliche des Vereins bestimmt worden (siehe Deckblatt). Als verantwortliche Person vor Ort gilt der (die) Trainer(in) der Übungseinheit. Sämtliche Trainer(innen) werden eingewiesen und mit den Hygienevorschriften vertraut gemacht.
 Die Trainer(innen) werden vor den Übungseinheiten nochmals auf die Hygienevorschriften hinweisen.
Organisation
 Für jede Trainings-und Übungseinheit wird eine entsprechende Anwesenheitsliste geführt. Diese beinhaltet: Trainingsort, Datum, Uhrzeit (von-bis), Trainer(in)/Hygienebeauftragte(r), Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer (Anschrift und Telefonnummer sind lediglich einmal zu erfassen). Die Anwesenheitsliste ist für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Trainings aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
 Empfehlung zum Händewaschen vor und direkt nach dem Training.
 Ein zeitgleiches Training einer oder mehrerer Trainingsgruppen auf dem Außengelände
und/oder einer Trainingsgruppe in der Halle ist nur nach vorheriger Absprache und Organisation beider Gruppenleiter(innen) möglich, sodass während des Trainings kein Kontakt der Gruppen besteht. Des Weiteren sind hier unterschiedliche Anfangs- und Endzeiten vorab festzulegen, sodass beim Verlassen des Geländes ebenfalls kein direkter Kontakt entstehen kann.
 Die Infrastruktur des Sportgeländes lässt einen Zugang der Trainingsteilnehmer unter Einbehaltung des Mindestabstandes zu
 Auf den Verzicht der Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training wird hingewiesen.
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Hygienekonzept – TuS Bedesbach Patersbach
 Der Aufenthalt vor und nach dem Training ist auf ein Minimum zu reduzieren.
 Getränke sind von zuhause mitzubringen und sollen nur von einer Person genutzt werden.
Personenbezogene Maßnahmen
 Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion wird die Teilnahme am Training verwehrt.
 Personen, die zur Risikogruppe gehören werden gebeten das Trainingsgelände nicht zu betreten, nicht an den Trainingseinheiten teilzunehmen und werden keiner besonderen
Gefährdung ausgesetzt. Gleiches gilt für Angehörige von Risikopersonen.
 Bei einem positiven Test auf das Coronavirus (COVID-19) im eigenen Haushalt muss die
betreffende Person 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden.
Einrichtungsbezogene Maßnahmen
 Umkleideräume und Duschen dürfen nur unter den geltenden Abstandsregeln betreten und genutzt werden.
 Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) sind ausgerüstet mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern.
 In den Toilettenanlagen sind einzuhaltende Hygienevorschriften aufgehängt. Des Weiteren ist Desinfektionsmittel in ausreichender Menge bereitgestellt.
 Für eine regelmäßgie Reinigung der Toilettenanlagen ist gesorgt.
 Die Verantwortlichen sind in die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des
Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnungvon Erkältungssymptomen etc.) eingewiesen, die Nutzerinnen und Nutzer durch sind über die einzuhaltenden Regeln informiert.
Maßnahmen für den Spielbetrieb (Freundschafts- und Pflichtspiele)
Spielansetzungen: Freundschaftsspiele müssen im DFBnet beantragt werden. Es ist von Vereinsseite sicherzustellen, dass bei mehreren Spielen auf einer Spielstätte ausreichend Zwischenraum eingeplant wird, damit sich abreisende und anreisende Mannschaften nicht begegnen.
Abläufe/Organisation vor Ort
Allgemein
• Allgemeine Organisation von Grundlagen der Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel-Spender, Seife, Einmal-Handtücher, Hinweis-Beschilderung)
Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände
• Anreise der Teams mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern sind die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben zu beachten.
• Die Anreise der Schiedsrichter mit Team kann unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen in einem Auto erfolgen.
• Die allgemeinen Vorgaben bezgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
• Alle Mannschaften des TuS Bedesbach-Patersbach reisen 75 Minuten vor Spielbeginn an und
begeben sich umgehend in die Kabinen zum Umziehen
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Hygienekonzept – TuS Bedesbach Patersbach
• Gastmannschaften reisen 60 Minuten vor Spielbeginn an und begeben sich ebenfalls zum Umziehen in die Kabine
• Ein Kontakt zwischen den Mannschaften ist vor Spielbeginn zu vermeiden. Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
Beim TuS Bedesbach-Patersbach gibt es insgesamt 3 Kabinen. Eine für die Heimmannschaft, eine für die Gastmannschaft und eine separate Schiedsrichterkabine mit eigener Dusche. Somit ist die räumliche Trennung zwischen den Mannschaften und dem Schiedsrichter gewährleistet.
• Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
• Möglichst keine Mannschaftsansprachen in der Kabine durchführen. Diese sind im Freien, unter
Einhaltung des Mindestabstands, durchzuführen.
• Allen Personen, die sich in der Kabine aufhalten, wird empfohlen einen Mund-Nasen-
Schutz zu
tragen.
• Kabinen sollten nach jeder Nutzung gründlich (Empfehlung 10 Minuten) gelüftet werden (ggf.
hierfür eine verantwortliche Person benennen).
Duschen/Sanitärbereich
Sowohl in der Heim- als auch in der Gästekabine befinden sich insgesamt 4 Duschköpfe. Um genügend Abstand halten zu können (1,5m) sollen lediglich die zwei äußeren genutzt werden. die mittleren Duschköpfe sind entsprechend gesperrt. Somit steht jeder Mannschaft 2 Duschköpfe zur Verfügung.
Die Schiedsrichter haben in der Kabine eine eigene Dusche. Bei einem Schiedsrichtergespann muss entsprechend nacheinander geduscht werden.
• Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen.
• Es wird empfohlen, wenn möglich zu Hause zu duschen.
Weg zum Spielfeld:
• Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden.
• Der Weg zum Spielfeld ist so gewählt, dass die Spieler zu keinem Zeitpunkt Kontakt zu den
Zuschauern haben (siehe „Zuschauer“)
Spielbericht
• Das Ausfüllen des Spielberichts Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellungen, erledigen die Mannschaftsverantwortlichen jeweils Zuhause und bringen einen Ausdruck ihrer Mannschaft mit. Der Schiedsrichter füllt den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät oder Zuhause aus.
• Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Teamoffiziellen/Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.
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Hygienekonzept – TuS Bedesbach Patersbach
Aufwärmen
• Zeitliche Anpassung an Gegebenheiten.
• Anpassung der Vorspielphase (z.B. Aufwärmen). •
Ausrüstungs-Kontrolle
• Equipment-Kontrolle im Außenbereich durch den Schiedsrichter.
• Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, hat der Schiedsrichter(-Assistent)
hierbei Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Einlaufen der Teams
• Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen
• Kein „Handshake“
• Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
Trainerbänke/Technische Zone
• Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Jugend) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
• In allen Fällen ist der Mindestabstand einzuhalten.
• Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten). Ggf.
Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke.
Halbzeit

• In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).
Überschreitet der Spielerkader die Anzahl von 15 Spielern, dürfen sich auch nur insgesamt 15
Spieler pro Team gemeinsam aufwärmen. Die restlichen Spieler müssen sich an die geltenden
Abstandsregelungen halten.
Nach dem Spiel
• Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
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Zuschauer
Zuschauer sind entsprechend der Regelungen zu Veranstaltungen im Innen-und Außenbereich (§ 2 Abs. 2 der 10. CoBeLVO „Versammlungen, Veranstaltungen und Ansammlungen von Personen“) und den dazu veröffentlichten Hygienekonzepten zulässig. Bei der maximal zulässigen Anzahl von Zuschauern sind die am Wettkampfbetrieb beteiligten Personen (Sportlerinnen und Sportler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, u.a.) nicht einzubeziehen, vorausgesetzt, dass der Mindestabstand zwischen Zuschauern und den am Wettkampfbetrieb beteiligten Personen gewahrt wird. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist von den Verantwortlichen für das Training oder den Wettkampf entsprechend organisatorisch sicherzustellen. Veranstaltungen im Freien sind unter Auflagen mit bis zu 350 Zuschauer unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig
• Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer ist zwingend erforderlich (gem. § 2 Abs. 2 der 10. CoBeLVO; analog Gastronomie)
o Dient zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
o Das zuständige Gesundheitsamt kann, soweit dies zur Erfüllung seiner nach den
Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der 10. Corona- Bekämpfungsverordnung obliegenden Aufgaben erforderlich ist, Auskunft über die Kontaktdaten verlangen; die Daten sind unverzüglich zu übermitteln.
o Datenerhebung
 DieNachverfolgungvonPersonenistzugewährleisten(EineStationzumEintragen
in Listen oder Registrierung per App ist eingerichtet, siehe Abbildung unten).  Die Daten sind einen Monat aufzubewahren.
• Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Personenzahl auf dem Sportgelände.
• In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu
tragen.
• Kassenpersonal kann durch eine Trennscheibe geschützt werden. Personal, das durch eine
Trennscheibe oder sonstige geeignete Schutzmaßnahmen geschützt ist, ist von der etwaigen Tageverpflichtung eines Mund-Nasenschutzes befreit (vgl. Hygienekonzept für Veranstaltungen im Außenbereich 3e).
• Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Abbildung)
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Gastronomie

• Klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich.
• Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen Vorgaben der 10. Corona-
Bekämpfungsverordnung!
o z.B. müssen Anwesenheitslisten im Gastrobereich geführt werden.
• Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der Arbeitnehmer im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz.
o Es empfiehlt sich für Personen, die im Gastrobereich tätig sind, entsprechende Infektionsschutzmaterialien wie Mundschutz, Einweghandschuhe und Desinfektionsmitteln bereitzustellen.
o Anbringen eines Spuckschutzes im Thekenbereich.
o Eine Freiwilligkeit der Wideraufnahme zur Arbeit sollte im Vorfeld abgeklärt werden.
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